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Erbschaftsimmobilien

Erbschaftsimmobilien - Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten wissen was es zu beachten gibt.

Der Tod eines Verwandten ist meistens ein schmerzhaftes Ereignis. Trauer, Angst und Sorge stehen in dieser schwierigen Zeit im Vordergrund. In der Regel gibt es nun viel für Sie zu organisieren. Nach der Beerdigung sollten Sie sich aber, auch wenn Ihnen der Sinn vielleicht nicht danach steht, um die Erbschaft kümmern. Gewisse Punkte verlangen leider auch in schwierigen Zeiten zügiges Handeln.

Übersicht der wichtigsten Punkte im Umgang mit der Erbschaft, insbesondere der Erbschaftsimmobilie.

Das Testament - Was habe ich geerbt?

In der Regel hat der Verstorbene seinen Nachlass mittels Testaments geregelt. Üblicherweise ist ein solches Dokument bei einem Anwalt oder Notar hinterlegt. Darin finden Sie wichtige Details des Erbes insbesondere wem der Erblasser welche Vermögensgegenstände vererbt.

Immobilie geerbt - Wie komme ich ins Grundbuch?

Wir gehen davon aus, dass Sie dem Testament entnommen haben, dass Sie eine Immobilie geerbt haben. Durch Vorlage eines notariellen Testaments oder eines Erbscheins ist es den Erben möglich, sich als neue Eigentümer im Grundbuch eintragen zu lassen. Bis zu zwei Jahren nach dem Erbe ist die Eintragung ins Grundbuch kostenfrei.

Der Erbschein kann beim Nachlassgericht beantragt werden. Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers. Wichtig: Nutzen Sie umgehend die Möglichkeit das Grundbuch einzusehen. Darin finden Sie, in Abteilung III, laufende Hypotheken bzw. Grundschulden. Die Höhe dieser Restschulden ist möglicherweise ausschlaggebend für Ihre Entscheidung das Erbe anzunehmen oder es auszuschlagen.

Muss ich die Erbschaft annehmen?

Oft ist man zunächst über eine Erbschaft erfreut stellt dann aber fest, dass das Erbe mit erheblichen Schulden belastet ist. Für diesen Fall müssen Sie das Erbe nicht annehmen, denn die Schulden erben Sie immer mit. Innerhalb einer Frist von nur sechs Wochen kann das Erbe ausgeschlagen werden. Möchten Sie das Erbe annehmen genügt eine kurze Erklärung. Wichtig: Versäumen Sie die sechs wöchige Ausschlagungsfrist, gilt die Erbschaft formell als angenommen. Ebenso für den Fall, dass Sie z.B. Mieteinnahmen der geerbten Immobilie annehmen.

Der Zustand der Erbschaftsimmobilie kann über Annehmen oder Ausschlagen des Erbes entscheiden.

Grundsätzlich sind die meisten Immobilien mit einer laufenden Grundschuld oder einer Hypothek belastet. Das muss Sie nicht zwingend von der Annahme der Erbschaft abhalten.

Neben den noch vorhandenen Schulden sollte dringend der Zustand der Erbschaftsimmobilie überprüft werden. Ist mit größeren Renovierungs- oder Sanierungskosten zu rechnen?
Für Sie als Erbe wichtig: Der Wert der Immobilie sollte höher sein als die verbliebenen Schulden und anstehenden Kosten.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Die genaue Höhe der Erbschaftssteuer ist pauschal leider nicht festzulegen. Es kommt auf die Höhe der Erbschaft und das Verwandtschaftsverhältnis an.

Ehepartner haben z.B. einen Freibetrag von € 500.000,-, Kinder einen Freibetrag von € 400.000,- und Enkelkinder immer noch einen Freibetrag von € 200.000,-

Ab diesem Freibetrag fällt dann eine Erbschaftssteuer an. Diese wiederum richtet sich nach der Höhe der Erbschaft und der jeweiligen Steuerklasse des Erbens. Nehmen wir an Sie erben ein Vermögen von € 600.000,-. Für den Betrag der über den Freibetrag hinaus geht müssen Sie in diesem Fall bis zu 15 % Erbschaftssteuer in Steuerklasse 1 zahlen, bis zu 25 % in Steuerklasse II und bis zu 30 % in Steuerklasse III.

Wie viel ist die geerbte Immobilie wert?

Die vielleicht wichtigste Frage, wenn es um eine Erbschaftsimmobilie geht, ist die Frage nach dem Wert der Immobilie. Hier stehen wir Ihnen bestmöglich zur Seite. Unsere langjährige Erfahrung als Immobilienmakler ermöglicht es uns, darauf eine fundierte Auskunft zu geben. Sprechen Sie uns gerne an. Der Wert einer Immobilie ist für uns Chefsache. Einer unserer Geschäftsführer wird sich persönlich um Sie und Ihre Immobilie kümmern und für Sie den Wert ermitteln. Gerne können wir dazu persönlich in Kontakt treten oder Sie nutzen dafür unser untenstehendes Formular. Bitte bedenken Sie aber, jede Immobilie ist anders und kann auf dem Papier nur mit einer gewissen Unschärfe bewertet werden. Ausstattung, Mikrolage und Zustand sind entscheidende Variablen von denen wir uns selbst ein Bild machen wollen, damit Ihre Immobilie im Fall eines Verkaufs auch wirklich den bestmöglichen Erlös bringt.

Wertermittlung | BPL Immobillien (bpl-immobilien.de)

Sollte ich eine Erbschaftsimmobilie verkaufen?

Das liegt grundsätzlich ganz bei Ihnen. Ein elementarer Punkt, der unbedingt und ungeachtet eventueller Sentimentalitäten in die Entscheidung einfließen muss, ist die pragmatische Frage: Kann ich mir die Immobilie nach Zahlung der Erbschaftssteuer und etwaiger Instandhaltungskosten eigentlich leisten? Sollte dies Ihren finanziellen Rahmen sprengen, empfehlen wir sich das Leben nicht unnötig schwer zu machen und sich stattdessen besser von der Immobilie zu trennen. Mit dem Erlös aus der Immobilie können Sie möglicherweise eigene Darlehen schneller ablösen oder das Kapital als Grundstock zur Finanzierung einer passenderen Immobilie nutzen.

Häufig sind Erbschaftsimmobilien eine Herzenssache. Man möchte das Haus der Eltern in dem man vielleicht aufgewachsen ist, oder das Haus der Großeltern in dem man als Kind oft zu Besuch war nicht so einfach aufgeben. Soweit es Ihnen möglich ist, empfehlen wir immer den Sachverhalt nüchtern zu betrachten – auch wenn es oft schwer ist. Manchmal ist es besser sich von einer Sache zu trennen und an anderer Stelle weiter zu machen bevor man sich unnötig verschuldet und so in eine prekäre finanzielle Situation manövriert.