Eine Hochzeit und das gemeinsame Zusammenleben sind wohl für die meisten Paare das größte private Glück. Üblicherweise gehört dazu auch ein eigenes Zuhause als Symbol für Geborgenheit und Familie. Wenn Sie sich diesen Wunsch zusammen erfüllt haben kommt es im Fall einer Scheidung zu der unausweichlichen Frage was mit der Immobilie geschieht. Tatsächlich gibt es mehr als nur eine Möglichkeit. Das hängt von gewissen Rahmenbedingungen ab. Haben Sie einen Ehevertrag? Leben Sie in einer Zugewinngemeinschaft? Gibt es Kinder in Ihrer Ehe?
Als Immobilienprofi mit einer Erfahrung von mehr als 40 Jahren im Immobiliengewerbe sind wir Ihr persönlicher Experte für Scheidungsimmobilien. Im weiteren Verlauf erhaltenen Sie kurz und fundiert Antworten auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit einem Immobilienverkauf im Scheidungsfall.
Grundsätzlich gehört eine Immobilie immer der im Grundbuch eingetragenen Person. Haben Sie die Immobilie als Paar gemeinschaftlich gekauft, stehen beide Ehepartner im Grundbuch. In diesem Fall gehört die Immobilie auch im Scheidungsfall beiden Eheleuten. Sollte nur ein Partner die Immobilie gekauft haben und im Grundbuch eingetragen sein, gehört die Immobilie nach der Scheidung auch nur dieser Person.
Meist wird für den Kauf einer Immobilie eine Finanzierung, also ein Bankdarlehen benötigt. Diese Finanzierungskosten sind natürlich auch weiterhin fällig sollten Sie sich von Ihrem Partner scheiden lassen. Aber wer kommt letztlich für diese Kosten auf? Das hängt davon ab ob der Kredit von einem Partner alleine finanziert wurde oder von beiden. Diese Information finden Sie in Ihrem Darlehensvertrag. In der Regel wird eine Finanzierung von beiden Partnern gleichermaßen abgeschlossen, wenn die Immobilie auch von beiden Partnern erworben wurde. In diesem Fall sind auch nach der Scheidung beide Partner für die Tilgung des Kredits verantwortlich. Auch um hier etwaigem Ärger aus dem Weg zu gehen ist der sauberste Weg ein Verkauf der Scheidungsimmobilie. In diesem Fall erhält die Bank zwar eine Vorfälligkeitsentschädigung, Sie können den laufenden Kredit im Fall einer Veräußerung der Immobilie in der Regel aber ohne Probleme kündigen.
Die meisten Paare in Deutschland verfügen nicht über einen speziellen Ehevertrag und leben in einer so genannten Zugewinngemeinschaft. Einfach ausgedrückt bedeutet das, dass das Vermögen der Ehepartner auch während der Ehe getrennt bleibt. Der Zugewinn bezieht sich nur auf Vermögen das gemeinsam während der Ehe erworben wurde. Eine gemeinsam erworbene Immobilie wäre so ein Fall. Beiden Partnern gehört im Fall einer Scheidung jeweils die Hälfte der Immobilie (grundsätzlich fallen aber sämtliche Vermögensgüter die zusammen während der Ehe erworben wurden unter diese Regelung).
Beim sogenannten Zugewinnausgleich handelt es sich um einen reinen Geldzahlungsanspruch. Ein Partner könnte im Scheidungsfall also den Wert der Hälfte der Immobilie an seinen Ex-Partner ausbezahlen. Wenn dies nicht gemacht werden kann, aus finanziellen Gründen oder vielleicht auch nicht gemacht werden soll, etwa aus sentimentalen Gründen, kann die Immobilie verkauft werden.
Den Sonderfall eines bestehenden Ehevertrags können wir hier leider nicht näher für Sie abklären da die Regelungen höchst unterschiedlich sein können. Sollten Sie einen Ehevertrag haben, studieren Sie diesen zunächst genau und besprechen Sie weitere Details vorab am besten mit Ihrem Rechtsbeistand. Für gewöhnlich wird der Punkt wie im Falle einer Scheidung mit der gemeinsamen Immobilie umgegangen werden soll in einem Ehevertrag genau geregelt.
Hat man sich für den Verkauf der Scheidungsimmobilie entschieden, teilen sich die Eheleute den Verkaufserlös. Sollte es eine bestehende Immobilienfinanzierung der gemeinsam genutzten Immobilie, der Scheidungsimmobilie geben, müssen die Kosten für die Immobilienfinanzierung und Vorfälligkeitsentschädigung des Kredits noch vom Verkaufserlös abgezogen werden.
Diese Variante würden wir empfehlen. Sie ist die sauberste Lösung nach einer Scheidung, weil sie reinen Tisch macht und gewissermaßen einen klaren Schlussstrich setzt. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten. Die Scheidungsimmobilie kann auch vermietet oder, an Kinder übertragen werden. Eine weitere Variante ist auch noch eine Aufteilung der bestehenden Scheidungsimmobilie in zwei separate Wohneinheiten. Das bietet sich aber nur an, wenn die Immobilie auch dafür geeignet ist.
Neben dem Verkauf der Scheidungsimmobilie gibt es aber auch noch andere Möglichkeiten. Die Immobilie kann vermietet werden und die ehemaligen Partner teilen sich die Mieteinnahmen aber auch etwaige Kosten an der Scheidungsimmobilie. Fakt ist aber auch dass die ehemaligen Eheleute auf diese Weise über die gemeinsame Immobilie immer wieder miteinander in Kontakt treten müssen. Zum Beispiel um einen Mieter auszuwählen, um Reparaturen an der Immobilie vorzunehmen usw. Da viele Geschiedene diesen Kontakt nicht wünschen, erscheint die Vermietung einer Scheidungsimmobilie häufig nicht als die ideale Lösung.
Falls Sie gemeinsame Kinder bekommen haben, wäre eine weitere Möglichkeit das gemeinsame Zuhause an die Kinder zu übertragen. Sollten Ihre Nachkommen noch minderjährig sein, muss das Vormundschaftsgericht hinzugezogen werden. Zudem bleibt abzuwägen, ob dies ein für Sie gangbarer Weg ist, da mit dem Immobilieneigentum auch hohe Belastungen auf Ihre Kinder zukommen können. Das wären neben den finanziellen Belastungen wie Grundsteuer und Unterhaltskosten auch gewisse Eigentümerpflichten. Dieser Weg sollte unserer Ansicht nach nur gegangen werden, wenn Ihre Kinder auch wirklich bereit dafür sind.
Sollte es möglich sein, können Sie die bestehende Immobilie so aufteilen, dass zwei komplett getrennte Wohnungen entstehen. Auf diesem Weg könnten beide Ex-Partner in der ehemaligen Immobilie wohnen bleiben, aber fortan getrennt voneinander leben. Aufgrund der vermutlich stets etwas schlechteren Privatsphäre, spätestens wenn einer der ehemaligen Eheleute einen neuen Partner in ihr Leben lassen, könnte diese Variante allerdings wieder etwas an Charme verlieren.
Die vielleicht wichtigste Frage, wenn es um eine Scheidungsimmobilie geht, ist die Frage nach dem Wert der Immobilie. Hier stehen wir Ihnen bestmöglich zur Seite. Unsere langjährige Erfahrung als Immobilienmakler ermöglicht es uns, darauf eine fundierte Auskunft zu geben. Sprechen Sie uns gerne an. Der Wert einer Immobilie ist für uns Chefsache. Einer unserer Geschäftsführer wird sich persönlich um Sie und Ihre Immobilie kümmern und für Sie den Wert ermitteln. Gerne können wir dazu persönlich in Kontakt treten oder Sie nutzen dafür unser untenstehendes Formular. Bitte bedenken Sie aber, jede Immobilie ist anders und kann auf dem Papier nur mit einer gewissen Unschärfe bewertet werden. Ausstattung, Mikrolage und Zustand sind entscheidende Variablen von denen wir uns selbst ein Bild machen wollen, damit Ihre Immobilie im Fall eines Verkaufs auch wirklich den bestmöglichen Erlös bringt.
Wertermittlung | BPL Immobillien (bpl-immobilien.de)
Haben Sie darüber hinaus weitere Fragen zum Thema des Umgangs mit einer Immobilie im Scheidungsfall kommen Sie gerne auf uns zu. Wir beraten Sie gerne – auch in unangenehmen Situationen wie der einer anstehenden Scheidung.